Die Freie Schule GoitzscheFlieger, die ihre Türen im August 2023 öffnete, steht vor einer besonderen Herausforderung: Die staatliche Finanzhilfe wird vom Land Sachsen-Anhalt erst nach drei Jahren Schulbetrieb gewährt. Diese Anfangsphase überbrücken wir mit einem Kredit der GLS Bank – für diesen benötigen wir Eure Bürgschaften.
Dieses gemeinschaftliche Bürgen zeigt, dass unser Bildungsprojekt von einer starken Gemeinschaft getragen wird, die an die Bedeutung und Dringlichkeit dieser Initiative glaubt – falls nötig auch in schwierigen Zeiten.
Wozu bürgen?
Bürgschaften dienen als Sicherheit für unsere Finanzierung in den ersten drei Jahren nach der Schulgründung
Sie ermöglicht es uns, finanzielle Mittel für laufende Kosten wie Personal, Miete, Versicherungen und Lernmaterialien abzurufen.
Sie ist ein kraftvolles Zeichen des Vertrauens und der Unterstützung, das die Wichtigkeit und Nachhaltigkeit unseres Projekts unterstreicht.
Sie trägt dazu bei, eine solide Grundlage für die Zukunft der Schule zu schaffen, insbesondere während der ersten Jahre ohne staatliche Unterstützung.
Bürgschaft im Überblick
jede natürliche Person ab 18 Jahren (keine Unternehmen)
maximal 3.000€
keine Selbstauskunft/ Bonitätsnachweis erforderlich
kein Schufa-Eintrag
dient als Sicherheit für unseren Kredit
ist keine Spende (Betrag wird nicht gezahlt)
Das Bürgen ist unkompliziert und sicher: Grundsätzlich kann jede natürliche Einzelperson ab 18 Jahren mit einem Maximalbetrag von jeweils 3.000€ bürgen.
Das Kreditinstitut verzichtet bei diesen Kleinbürgschaften auf Selbstauskunft und Bonitätsnachweis; im Umkehrschluss ist diese Bürgschaft nicht bonitätsrelevant (z.B. kein Eintrag in Kreditdateien wie Schufa usw.).
Die Bürgschaft gilt solange, bis der Kredit zurückgezahlt ist (maximal 10 Jahre nach Schulgründung) oder eine andere Person die Bürgschaft übernimmt, zum Beispiel die Eltern zukünftiger Schulkinder.
Der Bürgschaftsbetrag muss nicht als Barvermögen vorhanden sein, es ist auch keine Zahlung oder eine andere Bereitstellung des Beitrags erforderlich.
Nur im Falle eines notleidenden Kredits würde das Kreditinstitut die Bürgschaften in Anspruch nehmen können. Und dass es dazu kommt, wollen wir durch unsere starke Gemeinschaft zu jedem Zeitpunkt verhindern.
Macht man das so?
Ja, und in den vergangenen 10 Jahren haben alle von der GLS Bank betreuten Schulgründungen die Bürgschaften erfolgreich eingesammelt!
Ja! Diese Form der Unterstützung von gegründeten Schulen ist geläufig.
Unsere Ansprechpartnerin bei der GLS Bank, Frau Dorothee Röger, erklärte in einem Brief an das Landesschulamt:
„In der GLS Filiale Berlin begleiten wir 5-10 Schulgründungen pro Jahr mit Hilfe dieses Bürgschaftsmodells. Nach unseren Erfahrungen werden die Bürgschaften durch die Schulen während der Wartefrist (neue Schüler = neue Eltern = neue Bürgen) verlässlich eingesammelt. In den vergangenen 10 Jahren hat jede Schulgründung die notwendigen Bürgschaften erfolgreich eingesammlt!“
Bitte druckt die Bürgschaftserklärung aus. Seite 1 und 2 müssen auf einem Blatt sein (Vorder- und Rückseite). Sendet uns die Bürgschaftserklärung im Original an
Freie Schule GoitzscheFlieger
OT Wolfen
Hauptstraße 1
06766 Bitterfeld-Wolfen
oder Ihr kommt persönlich vorbei. Wir unterschreiben als Darlehensnehmer und senden die Bürgschaftserklärungen gesammelt an die GLS Bank. Ihr erhaltet eine Kopie für Eure Unterlagen zurück.